Waffen - Kategorien
Kategorie A:
Verbotene Schusswaffen (darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem – "Pumpguns") und Kriegsmaterial – Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen – sind wie schon bisher verboten.
Kategorie B:
Genehmigungspflichtige Schusswaffen – alle halbautomatischen Schusswaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") – werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur aufgrund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.
Kategorie C:
Schusswaffen mit gezogenem Lauf – Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.
Kategorie D:
Sonstige Schusswaffen (Flinten) – Führen von Flinten ist nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).
Die Kategorien im Überblick:
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