Waffen - Kategorien

Kategorie A:

Verbotene Schusswaffen (darunter Schrotgewehre mit Vorderschaftrepetiersystem – "Pumpguns") und Kriegsmaterial – Erwerb, Einfuhr, Besitz und Führen – sind wie schon bisher verboten.

Kategorie B:

Genehmigungspflichtige Schusswaffen – alle halbautomatischen Schusswaffen sowie Repetierflinten (etwa "Gooseguns") – werden den Faustfeuerwaffen gleichgestellt. Erwerb und Besitz von Kategorie-B-Waffen ist nur aufgrund einer Waffenbesitzkarte, Erwerb, Besitz und Führen solcher Waffen nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt. Ein Erwerb ist binnen 6 Wochen vom Überlasser und vom Erwerber bei der Behörde anzuzeigen, die das Waffendokument des Erwerbers ausgestellt hat.

Kategorie C:

Schusswaffen mit gezogenem Lauf – Erwerb ist binnen 4 Wochen vom Erwerber einem in Österreich niedergelassenen Gewerbetreibenden (Büchsenmacher, Waffenhändler) zu melden. Führen solcher Waffen ist nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen). Der Waffenschein wurde eliminiert.

Kategorie D:

Sonstige Schusswaffen (Flinten) – Führen von Flinten ist nur aufgrund eines Waffenpasses erlaubt (Ausnahmen für Jäger mit Jagdkarte und für Schützenvereinigungen).

Die Kategorien im Überblick:

Kategorie

A:
Verbotene
Schusswaffen

B:
Genehmigungs-
pflichtige
Schusswaffen

C:
Melde-
pflichtige
Schusswaffen

D:
Sonstige
Schusswaffen

Beispiel

MP, MG,
Pumpgun

Halbautomat,
Revolver,
Pistole

Repetierer,
Kipplaufbüchse,
Kombinierte

Bockflinte,
Querflinte

Erwerb

verboten,
Ausnahmebew.
möglich

nur mit
WBK/WP

kein Dokument
erforderlich

kein Dokument
erforderlich

Besitz

verboten,
Ausnahmebew.
möglich

nur mit
WBK/WP

kein Dokument
erforderlich

kein Dokument
erforderlich

Führen

verboten,
Ausnahmebew.
möglich

nur mit
WP

nur mit WP
oder gültiger
Jagdkarte

nur mit WP
oder gültiger
Jagdkarte