Schifffahrtspolizei

 

Die ehemalige Schifffahrtspolizei trägt seit der Schifffahrtsrechtsnovelle des Jahres 2005 den Namen Schifffahrtsaufsicht, um sie nicht mit der See- und Strompolizei, welche die normalen Polizeiaufgaben auf Gewässern leistet, zu verwechseln. Der Name Schifffahrtspolizei wird nun eben auch von der Polizei selbst verwendet. Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht sind:

 

-Durchsetzen von Verwaltungsvorschriften auf Wasserstraßen.

-Beschädigten Fahrzeugen zur Hilfe kommen

-Bedienung der Donauschleusen

-Schifffahrt regeln

 

Donaudienst

 

Der Donaudienst der Bundespolizei ist eine Sonderabteilung der Polizeidirektion-Wien. Diese Abteilung verfügt über ein eigenes Kommando, einer Bootswerkstätte und zwei Stützpunke in Wien:

             Wien 2., Handelskai 267

             Wien 2., Seitenhafenstr. 15

 

Zur Bewältigung eines umfangreichen Aufgabengebietes sind ca. 65 speziell ausgebildete Exekutivbeamte rund um die Uhr im Einsatz.

Jene Polizeibeamte haben auch aufgrund ihrer einschlägigen nautischen Ausbildung und Ablegung der nach dem Schifffahrtsgesetz vorgeschriebenen Prüfung die Berechtigung erworben, das Funktionsabzeichen des Polizei-Schiffsführers an der Uniform zu tragen.

Seitens der Uniformierung tragen die Polizeibeamten marineblaue, flammhemmende Overalls und Baretts, dazu die persönlich zugeteilten Flotationjackets und Rettungskrägen.

Ausgestattet ist diese Sondergruppe mit einer entsprechenden Anzahl von Wasserfahrzeugen in unterschiedlicher Größe, Bauart und Verwendungszweck. Auch stehen mehrere Polizeifahrzeuge für die umfangreiche Aufgabenstellung zu Verfügung.

Der Donaudienst der Bundespolizei ist u.a. über den Notruf 133 oder dem Euronotruf 112 jederzeit erreichbar. Ebenso besteht dauernde Funkverbindung mit allen Schiffen und Uferfunkstellen.

 

Kopfbedeckungen